04-04-00 – Erziehung & Werteweitergabe

  • Kein staatliches Erziehungsleitbild
    → keine ideologische oder normative Vorgabe
    → staatliche Unterstützung nur in Form von Entwicklungsleitfäden (altersgerechte Orientierung)
  • Wertevermittlung primär in der Familie
    → gesellschaftliche Werte werden zusätzlich im Schulunterricht vermittelt
  • Gemeinden dürfen eigene kulturelle/erzieherische Angebote formulieren
    → freiwillig, unverbindlich, nicht rechtsverbindlich
  • Praktische Alltagskompetenzen werden früh vermittelt
    → Kochen, Gartenarbeit, Handwerk, Selbstständigkeit
    → Teil der schulischen Grundbildung
  • Staat muss eingreifen, wenn Wertevermittlung oder Erziehung das Kindeswohl gefährdet
  • Demokratische Prinzipien werden in der Schule vermittelt
    → staatsbürgerliche Bildung als Pflichtbestandteil
  • Religion/Spiritualität ist reine Privatsache
    → Staat hat keine religiöse Kompetenz, Religionszugehörigkeit ist rechtlich irrelevant
  • Schulen dürfen eigene Werteprofile haben
    → z. B. naturverbunden, technisch, traditionell, gemeinschaftsorientiert
    → solange gesetzeskonform und nicht sittenwidrig
  • Gesellschaftliche Pflichten für Kinder/Jugendliche
    → respektvolles Verhalten im öffentlichen Raum
    → Anstand, gutes Benehmen, soziale Grundkompetenzen
    → Bürgerjahr beginnt erst mit dem Erwachsenenalter (20)

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