03-08-00 – Internationale Kooperation

  • Keine formellen Staatsverträge, die Bindungen erzeugen
    → AustroTopia bleibt vollständig souverän, neutral und unabhängig
  • Keine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
    → Teilnahme nur als Gast
    → Übernahme von Regeln und Standards freiwillig und selektiv
    → Umsetzung nur, wenn friedensfördernd, menschenfreundlich und nicht konzerngetrieben
  • Internationale Verträge haben keine Wirkung auf nationale Gesetzgebung
    → absolute rechtliche Souveränität
    → keine Anerkennung externer Gerichtshöfe, Schiedsgerichte oder supranationaler Autoritäten
  • Diplomatische Vertretungen in jedem Land
    → umfassende politische Präsenz ohne politische Verpflichtungen
  • Globale Zusammenarbeit über den Global Resilience Fund
    → keine Geldzahlungen an Staaten
    → immer direkte Hilfe vor Ort (technisch, organisatorisch, personell)
  • Keine Sanktionen gegen andere Staaten
    → vollständige Neutralität
  • Sanktionen gegen AustroTopia durch andere Länder sind deren Entscheidung
    → AustroTopia schließt keine Verträge, die Sanktionen erzwingen könnten
  • Absolute Neutralität in allen internationalen Foren
    → Enthaltung als Standard
    → Teilnahme als Gast, nicht als Mitglied
  • Internationale Mediation als Kernaufgabe
    → AustroTopia versteht sich als neutraler Vermittler
    → Austragungsort für Friedensgespräche, Konfliktlösungen und diplomatische Vermittlung
  • Teilnahme an internationalen Forschungsprojekten erlaubt
    → nur friedliche, gesetzeskonforme Kooperationen
  • Grenzüberschreitende Polizeikooperation eingeschränkt möglich
    → freiwillig, selektiv, fallweise
    → keine Auslieferungsverpflichtungen
    → politisches Asyl steht immer offen
  • Datenaustausch mit dem Ausland unnötig
    → alle staatlichen Daten sind ohnehin öffentlich einsehbar

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