03-08-00 – Internationale Kooperation
- Keine formellen Staatsverträge, die Bindungen erzeugen
→ AustroTopia bleibt vollständig souverän, neutral und unabhängig
- Keine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
→ Teilnahme nur als Gast
→ Übernahme von Regeln und Standards freiwillig und selektiv
→ Umsetzung nur, wenn friedensfördernd, menschenfreundlich und nicht konzerngetrieben
- Internationale Verträge haben keine Wirkung auf nationale Gesetzgebung
→ absolute rechtliche Souveränität
→ keine Anerkennung externer Gerichtshöfe, Schiedsgerichte oder supranationaler Autoritäten
- Diplomatische Vertretungen in jedem Land
→ umfassende politische Präsenz ohne politische Verpflichtungen
- Globale Zusammenarbeit über den Global Resilience Fund
→ keine Geldzahlungen an Staaten
→ immer direkte Hilfe vor Ort (technisch, organisatorisch, personell)
- Keine Sanktionen gegen andere Staaten
→ vollständige Neutralität
- Sanktionen gegen AustroTopia durch andere Länder sind deren Entscheidung
→ AustroTopia schließt keine Verträge, die Sanktionen erzwingen könnten
- Absolute Neutralität in allen internationalen Foren
→ Enthaltung als Standard
→ Teilnahme als Gast, nicht als Mitglied
- Internationale Mediation als Kernaufgabe
→ AustroTopia versteht sich als neutraler Vermittler
→ Austragungsort für Friedensgespräche, Konfliktlösungen und diplomatische Vermittlung
- Teilnahme an internationalen Forschungsprojekten erlaubt
→ nur friedliche, gesetzeskonforme Kooperationen
- Grenzüberschreitende Polizeikooperation eingeschränkt möglich
→ freiwillig, selektiv, fallweise
→ keine Auslieferungsverpflichtungen
→ politisches Asyl steht immer offen
- Datenaustausch mit dem Ausland unnötig
→ alle staatlichen Daten sind ohnehin öffentlich einsehbar
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