03-07-00 – Migration & Aufenthaltswesen
- Einreise für alle Menschen jederzeit frei
→ keine Visa, keine Registrierungspflicht, keine Aufenthaltsgrenzen
- Aufenthalt zeitlich unbegrenzt, solange Gesetze eingehalten werden
- Gäste dürfen arbeiten ohne Bewilligung oder Einschränkungen
- Grundrechte gelten voll für alle Personen im Staatsgebiet
- Gesetzesanwendung grundsätzlich gleich für Bürger und Gäste
→ Ausnahme: politische Rechte (Wahlrecht, Volksdividende, Staatsfunktionen) nur für Bürger
- Gäste können jederzeit ausgewiesen werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen
- Einbürgerung nur durch aktive Bürgerbürgschaft
→ Bürge handelt freiwillig, bewusst, persönlich
- Einbürgerung immer mit vollständigem Sicherheitscheck (Innenministerium/Geheimdienst)
- Gemeinde hat kein Veto gegen Einbürgerung, aber Hausrecht über Gemeindegebiet
→ kann Personen lokal abweisen, nicht Staatsbürgerschaft verhindern
- Keine automatische Einbürgerung durch Aufenthaltsdauer
- Keine doppelte Staatsbürgerschaft: klare Entscheidung für AustroTopia erforderlich
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