03-07-00 – Migration & Aufenthaltswesen

  • Einreise für alle Menschen jederzeit frei
    → keine Visa, keine Registrierungspflicht, keine Aufenthaltsgrenzen
  • Aufenthalt zeitlich unbegrenzt, solange Gesetze eingehalten werden
  • Gäste dürfen arbeiten ohne Bewilligung oder Einschränkungen
  • Grundrechte gelten voll für alle Personen im Staatsgebiet
  • Gesetzesanwendung grundsätzlich gleich für Bürger und Gäste
    → Ausnahme: politische Rechte (Wahlrecht, Volksdividende, Staatsfunktionen) nur für Bürger
  • Gäste können jederzeit ausgewiesen werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen
  • Einbürgerung nur durch aktive Bürgerbürgschaft
    → Bürge handelt freiwillig, bewusst, persönlich
  • Einbürgerung immer mit vollständigem Sicherheitscheck (Innenministerium/Geheimdienst)
  • Gemeinde hat kein Veto gegen Einbürgerung, aber Hausrecht über Gemeindegebiet
    → kann Personen lokal abweisen, nicht Staatsbürgerschaft verhindern
  • Keine automatische Einbürgerung durch Aufenthaltsdauer
  • Keine doppelte Staatsbürgerschaft: klare Entscheidung für AustroTopia erforderlich

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