03-02-00 – Rechtsordnung & Justiz
- Justiz ist vollständig unabhängig vom Nationalrat, von der Verwaltung und von politischen Einflüssen
- Richter werden demokratisch gewählt und verfügen über eigene richterliche Selbstverwaltung
- Klare Trennung der Gewalten mit absoluter Nicht-Einmischung der Exekutive in Verfahren
- Opferzentrierte Ausrichtung: vorrangiger Schutz des Opfers, umfassende Sofortmaßnahmen, strenge Schutzmechanismen
- Opfer besitzt Mitspracherecht in der Wiedergutmachung, sofern kein Verdacht auf Druck oder Beeinflussung besteht
- Gesetzessystem ist maximal reduziert, logisch, intuitiv verständlich und für Bürger jederzeit nachvollziehbar
- Alle Gesetze und Rechtsakte können öffentlich kommentiert werden (Transparenz als Grundprinzip)
- Strafvollzug ist grundsätzlich resozialisierend, mit Ausnahme schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen → lebenslange Wegsperrung ohne Resozialisierung
- Lebenslange Haft existiert und wird bei Extremfällen angewendet
- Keine Laien- oder Schöffenbeteiligung: professionelle Rechtsprechung durch gewählte Richter
- BAR ist keine Beschwerdeinstanz: kann nicht angerufen werden, wirkt nur beaufsichtigend im Hintergrund
- Justizprozesse sind vollständig digital dokumentiert, anonymisiert öffentlich einsehbar und revisionssicher gespeichert
- Rechtsklarheit und Transparenz stehen über Tradition oder juristischen Formalismen
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