03-02-00 – Rechtsordnung & Justiz

  • Justiz ist vollständig unabhängig vom Nationalrat, von der Verwaltung und von politischen Einflüssen
  • Richter werden demokratisch gewählt und verfügen über eigene richterliche Selbstverwaltung
  • Klare Trennung der Gewalten mit absoluter Nicht-Einmischung der Exekutive in Verfahren
  • Opferzentrierte Ausrichtung: vorrangiger Schutz des Opfers, umfassende Sofortmaßnahmen, strenge Schutzmechanismen
  • Opfer besitzt Mitspracherecht in der Wiedergutmachung, sofern kein Verdacht auf Druck oder Beeinflussung besteht
  • Gesetzessystem ist maximal reduziert, logisch, intuitiv verständlich und für Bürger jederzeit nachvollziehbar
  • Alle Gesetze und Rechtsakte können öffentlich kommentiert werden (Transparenz als Grundprinzip)
  • Strafvollzug ist grundsätzlich resozialisierend, mit Ausnahme schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen → lebenslange Wegsperrung ohne Resozialisierung
  • Lebenslange Haft existiert und wird bei Extremfällen angewendet
  • Keine Laien- oder Schöffenbeteiligung: professionelle Rechtsprechung durch gewählte Richter
  • BAR ist keine Beschwerdeinstanz: kann nicht angerufen werden, wirkt nur beaufsichtigend im Hintergrund
  • Justizprozesse sind vollständig digital dokumentiert, anonymisiert öffentlich einsehbar und revisionssicher gespeichert
  • Rechtsklarheit und Transparenz stehen über Tradition oder juristischen Formalismen

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