03-01-00 – Demokratie & Bürgerbeteiligung
- Alle demokratischen Instrumente (Vetos, Volksentscheide, Wahlen, BAR-Kontrolle) sind gleichwertige Teile eines Gesamtsystems
- Wahlpflicht ohne Sanktionen; Wahlberechtigt sind alle Bürger von 20 bis 80 Jahren
- Jeder wahlberechtigte Bürger kann jederzeit ein Veto einlegen, ohne persönliche Betroffenheit
- Ein Veto wird sofort wirksam
- Wird die 5%-Marke der Wahlberechtigten erreicht, stoppt das Gesetz automatisch
- Nach 30 Tagen folgt verpflichtend ein bindender Volksentscheid (einfache Mehrheit, unabhängig von Wahlbeteiligung)
- Volksentscheide können von Bürgern, Gemeinden, Regionen und dem Nationalrat angestoßen werden
- Volksentscheide sind vollständig bindend; der Nationalrat kann sie nicht überstimmen
- BAR beaufsichtigt ausschließlich staatliche Verwaltung, niemals private Akteure
- BAR kann Veto einlegen; dieses kann nur durch die nächsthöhere Instanz über formelle schriftliche Bestätigung übersteuert werden
- Nationalrat wird nur durch Wahlzyklen neu gewählt; keine fortlaufenden Stimmungsupdates
- AustroTopia hat ein repräsentatives Parteiensystem mit Parteizwang im Parlament
- Jede Partei stellt dieselbe Anzahl an Abgeordneten; Stimmengewichtung ergibt sich aus dem inneren Parteimechanismus
- Das Volk ist absolut souverän: jeder rechtliche Bereich, einschließlich der Verfassung, kann durch Volksentscheid geändert werden (80%-Regel für Verfassung)
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