02-01-00 Innere Sicherheit

  • Schutz der Bevölkerung durch aktive, vorausschauende Gefahrenabwehr
  • Polizei handelt proaktiv, wenn dadurch Unbeteiligte besser geschützt werden
  • Bewaffnung: reguläre Polizei mit Faustfeuerwaffe, Spezialeinheiten voll ausgerüstet
  • Einsatzprinzip: Deeskalation immer vorrangig, aber sofortiger Zugriff, wenn erforderlich
  • Überwachung im öffentlichen Raum möglich, wenn demokratisch und transparent legitimiert
  • Inlandsgeheimdienst darf sowohl analysieren als auch operativ tätig werden
  • Enge Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdienst, klare Trennung der Zuständigkeiten
  • Lückenlose Dokumentationspflicht aller Einsätze; Veröffentlichung anonymisiert
  • Identitätskontrollen nur bei begründetem Anlass, Unschuldsvermutung bleibt zentral
  • Notstand kann alle Rechte außer körperlicher Unversehrtheit und Leben einschränken
  • Gäste erhalten denselben Schutz durch die Sicherheitsorgane wie Bürger

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