02-01-00 Innere Sicherheit
- Schutz der Bevölkerung durch aktive, vorausschauende Gefahrenabwehr
- Polizei handelt proaktiv, wenn dadurch Unbeteiligte besser geschützt werden
- Bewaffnung: reguläre Polizei mit Faustfeuerwaffe, Spezialeinheiten voll ausgerüstet
- Einsatzprinzip: Deeskalation immer vorrangig, aber sofortiger Zugriff, wenn erforderlich
- Überwachung im öffentlichen Raum möglich, wenn demokratisch und transparent legitimiert
- Inlandsgeheimdienst darf sowohl analysieren als auch operativ tätig werden
- Enge Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdienst, klare Trennung der Zuständigkeiten
- Lückenlose Dokumentationspflicht aller Einsätze; Veröffentlichung anonymisiert
- Identitätskontrollen nur bei begründetem Anlass, Unschuldsvermutung bleibt zentral
- Notstand kann alle Rechte außer körperlicher Unversehrtheit und Leben einschränken
- Gäste erhalten denselben Schutz durch die Sicherheitsorgane wie Bürger
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